Am 01. August 2024 tritt § 4 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG) vom 19. Juni 2024 in Kraft. Ab diesem Tag kann beim Standesamt die nach dem Gesetz erforderliche Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden.
Für die schriftliche Anmeldung stellt das Standesamt Neuwied ab dem 31.07. 2024 für volljährige Personen im Downloadbereich ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Achten Sie bitten darauf, dass die schriftliche Anmeldung nicht vor dem 01.08.2024 dem Standesamt zugeht. Die Schriftform ist bei elektronischer Zusendung der Anmeldung nur gewahrt, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Ein einfacher E-Mail-Anhang erfüllt diese Voraussetzung nicht. Ansonsten können Sie die schriftliche Anmeldung im Geschäftszimmer abgeben oder dem Standesamt zuschicken.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der 2. Seite des Formulars zur schriftlichen Anmeldung!