Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe, ist die förmliche Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich ist.
Dabei stellt sich oft die Frage: Wer ist für uns zuständig?
Grundsätzlich ist für die Anmeldung zur Eheschließung das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Verlobten ihren Hauptwohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, wo Sie die Eheschließung anmelden. Natürlich ist es auch möglich beim Standesamt Neuwied die Ehe zu schließen, wenn Sie hier in Neuwied keinen Wohnsitz haben. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen von Ihrem Wohnsitzstandesamt an uns versandt. Umgekehrt ist es natürlich auch möglich, wenn Sie als Neuwieder Bürger bei einem anderen Standesamt die Ehe schließen möchten.
Wozu dient die Anmeldung zur Eheschließung?
Bei der Anmeldung der Eheschließung geht es nicht nur darum Ihren Eheschließungstermin festzulegen, sondern sie dient vor allem der Prüfung der „Ehefähigkeit“ und der Ermittlung etwaiger „Ehehindernisse“ (z.B. Verbot der Doppelehe).
Wie melde ich die Eheschließung an?
Bitte befolgen Sie hierzu folgende Schritte:
Welche Unterlagen werden eigentlich benötigt?
Hierzu haben wir Ihnen im Downloadbereich ein Merkblatt zur Anmeldung der Eheschließung zusammengestellt. In jedem Fall informieren wir Sie auch über die benötigten Unterlagen per E-Mail, nachdem Sie die Anmeldung zur Eheschließung online vorangemeldet haben.
Welche Gebühren fallen für die Anmeldung der Eheschließung an?
Für die Prüfung der Ehefähigkeit und die auszustellenden Urkunden fallen folgende Gebühren an:
- beide Verlobten haben die deutsche Staatsangehörigkeit 52,00 EUR
- ein Verlobter oder beide Verlobten haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit 80,00 EUR - 125,00 EUR
- eine Eheurkunde 13,00 EUR
Unter Umständen fallen weiterhin Gebühren für Auslagen und für erforderliche öffentliche Beglaubigung von Namenserklärungen (z.B. bei Anschlusserklärungen der Namen bei gemeinsamen Kindern) an.