Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Wir beurkunden also alle Sterbefälle von Personen, die in Neuwied verstorben sind.

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Die Krankenhäuser und Altenheime sind verpflichtet, dem Standesamt einen Sterbefall, der sich dort ereignete, schriftlich mitzuteilen.

Ansonsten sind zur Anzeige des Sterbefalles in gesetzlicher Reihenfolge folgende Personen verpflichtet:

•    jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
•    die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
•    jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Der Sterbefall kann mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Wir halten im Downloadbereich einen Vordruck zur schriftlichen Anzeige eines Sterbefalles vor, welchen Sie bitte bei Ihrer Vorsprache ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.

Welche Urkunden werden zur Beurkundung eines Sterbefalles benötigt?

Diese Angaben haben wir Ihnen auf dem Merkblatt zur Anzeige eines Sterbefalles zusammengestellt, das Sie in unserem Downloadbereich einfach herunterladen und ausdrucken können.

Welche Bescheinigungen und Urkunden erhalte ich?

Nach der Sterbefallbeurkundung werden maximal 3 gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt, die für Rentenzwecke sowie für die Krankenkasse zu verwenden sind.

Daneben erhalten Sie noch eine gebührenfreie Sterbeurkunde für die Bestattung.

Bei Bestattung einer verstrobenen Person bzw. der Urne in Neuwied, erteilt das Standesamt Neuwied auch die erforderliche Bestattungsgenehmigung. Außerdem erhalten Sie von uns auch die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, soweit die Einäscherung der verstorbenen Person hier in Rheinland-Pfalz erfolgt, die Beisetzung der Urne jedoch in einem anderen Bundesland beabsichtigt ist.
Soll die verstrobene Person zur Bestattung ins Ausland verbracht werden, so stellen wir den erforderlichen Leichenpass aus.

Die Ausstellung von Urkunden darüber hinaus für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 13,00 EUR, jede weitere Mehrausfertigung kostet 6,50 EUR.