Sie erwarten ein Kind oder sind gerade stolze Eltern geworden? Dann stellen sich Ihnen sicher eine Reihe von Fragen rund um die Beurkundung Ihres Nachwuchses.
Die wichtigsten Fragen wollen wir an dieser Stelle für Sie beantworten.
Woher weiß das Standesamt, dass unser Kind geboren wurde?
Wurde Ihr Kind im Marienhaus-Klinikum St. Elisabeth in Neuwied geboren, so erhält das Standesamt Neuwied von dort eine schriftliche Geburtsanzeige. Wurde Ihr Kind in Neuwied zu Hause geboren, so erfolgt die Anzeige beim Standesamt mündlich (d.h. persönliche Vorsprache). Verpflichtet hierzu ist dann jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. Hebamme).
Wie ist der allgemeine Ablauf zur Anmeldung unseres Kindes beim Standesamt Neuwied?
Die schriftliche Anzeige des Krankenhauses alleine macht für das Standesamt eine Beurkundung noch nicht möglich, da das Standesamt zur Beurkundung von den Eltern noch weitere Unterlagen benötigt (siehe unten). Die persönliche Vorlage der für die Beurkundung benötigten Unterlagen ist notwendig. Hierzu ist eine vorherige Online-Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte befolgen Sie hierzu folgende Schritte:
1. Füllen Sie das Online-Formular zur Voranmeldung Ihres Kindes auf unserer Internetseite aus.
ACHTUNG: Bitte nutzen Sie unbedingt ausschließlich die hier genannte Internetadresse, nur über diese ist die Online-Voranmeldung möglich! Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um einen Service des Standesamtes handelt! Diese sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern.
2. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns innerhalb von 2 Arbeitstagen eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen per E-Mail.
Welche Unterlagen müssen wir zu unserem Anmeldetermin mitbringen?
Diese Informationen haben wir Ihnen auf dem Anmeldeformular und Merkblatt zur Beurkundung einer Geburt zusammengestellt, welches Sie in unserem Downloadbereich finden. Auf diesem Formular befindet sich auch die Vornamenserklärung für Ihr Kind, die Sie unterschrieben und ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen zu Ihrem Anmeldetermin mitbringen sollten.
Ihre original Unterlagen erhalten Sie nach erfolgter Bearbeitung natürlich wieder zurück.
Bis wann müssen wir unser Kind beim Standesamt anmelden?
Grundsätzlich ist jede Geburt binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzumelden. Diese Frist gilt zunächst einmal für die sog. Anzeigepflichtigen, also für die Krankenhäuser bzw. bei Hausgeburten den o.g. Personen.
Soweit Ihr Kind im Marienhaus-Klinikum St. Elisabeth Neuwied geboren wurde, lassen wir Ihnen eine Karenzzeit von 2 – 3 Wochen. Innerhalb dieser Frist sollten Sie die Online-Voranmeldung Ihres Kindes über unsere Internetseite vornehmen.
Welche Urkunden und Bescheinigungen erhalte ich nach der Geburtsbeurkundung vom Standesamt?
Nachdem die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt beurkundet wurde, erhalten Sie von uns Geburtsurkunden in gewünschter Anzahl für Ihre eigenen Unterlagen. Diese Urkunden sind gebührenpflichtig und kosten in der Erstausfertigung 13,00 EUR, jede weitere von Ihnen gewünschte Urkunde derselben Urkundenart kostet 6,50 EUR.
Daneben erhalten Sie folgende gebührenfreie Bescheinigungen:
- Geburtsbescheinigung für die Beantragung der Mutterschaftshilfe (vorzulegen bei der Krankenkasse der Kindesmutter)
- Geburtsbescheinigung für die Beantragung des Kindergeldes (vorzulegen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kindergeldkasse des Arbeitsamtes)
- Geburtsbescheinigung zur Beantragung des Elterngeldes (vorzulegen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Elterngeldstelle des Jugendamtes)
Diese Bescheinigungen sind gebührenfrei. Beachten Sie bitte, dass wir bei Verlust keine neuen Geburtsbescheinigungen ausstellen können.
Welche Kosten können noch anfallen?
Neben den Gebühren für Geburtsurkunden können auch noch Kosten anfallen für:
- die öffentliche Beglaubigung namensrechtlicher Erklärungen (z.B. Namenserteilung) 25,90 EUR
- die Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde 13,00 EUR
- den Eintrag in ein internationales Stammbuch 12,90 EUR
Müssen wir unser Kind im Anschluss noch bei unserer Meldebehörde anmelden?
Die Anmeldung Ihres Kindes bei Ihrer Meldebehörde übernimmt das Standesamt für Sie, Sie als Eltern müssen Ihr Kind nicht noch zusätzlich dort anmelden.
Woher bekommt unser Kind die steuerliche Identifikationsnummer?
Die steuerliche Identifikationsnummer für Ihr Kind erhalten Sie automatisch per Post vom Finanzamt, nachdem Sie Ihr Kind beim Standesamt angemeldet haben. Sie benötigen diese z. B. für die Beantragung von Kindergeld.