Auch eine ordnungsgemäße ausländische Sterbeurkunde (ggf. mit Apostille oder Legalisation) beweist die Tatsache des Todes einer Person. In manchen Fällen kann die Vorlage einer deutschen Sterbeurkunde aber hilfreich sein. Lassen Sie sich in diesem Fall bitte persönlich beraten. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.